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Tiefenbohrungen sind raumsparender als Kollektoranlagen, jedoch auch geringfügig teurer durch den höheren maschinellen und materiellen Aufwand. Die Erdaufschlüsse sind anzeigepflichtig bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde. In der Regel ist dies auch vom Ergebnis der Prüfung auf Zulässigkeit unproblematisch.
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Bohrgeräte, die auch in größere Tiefen von bis zu 300 m vordringen können. Die Regelbohrung bewegt sich im Bereich bis 100 m Tiefe. Größere Tiefen bedürfen der Zustimmung des Bergamtes.
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Wärmeentzugsleistungen werden bei einer Sonde aus 35 mm Rohren (es werden 2 U-Rohre in eine Bohrung nieder gebracht) bei 45 Watt/m. Bei größeren Leistungen sind u.U. auch mehrere Bohrungen mit Sonden erforderlich, die dann miteinander über einen Verteiler oder einem Tichelmann-System verbunden werden.
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Bohrsonden sind auf äußerst langlebigen Betrieb ausgelegte Technik Technik eingerichtet. Das Material und die Verarbeitung siind gleich dem der öffentlichen Tribkwasserversorgung.
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Die erforderliche Kälteträgerleistung (Energie aus dem Erdreich) wird nach der Heizgeräteleistung ausgelegt (Heizleistung unter berücksichtigung der Heiztemperatur abzüglich der Kompressorleistung unter Berücksichtigung der Temperatur),
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Bohrsonden untereinander müssen einen Abstand von mindesten 5 m einhalten. Dieser Abstand gilt auch zu den Nachbargrenzen, wenn mit dem Nachbarnb kein gegenseitiges Einvernehmen hergestellt wurde.
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